Das angepasste Betriebsreglement und die Vertragsbestimmungen sind jetzt aktualisiert und sind per sofort gültig.
17.07.2018
Tarife/Zahlungsmodalitäten:
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Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die
Tarifberechnung ausgehändigt.
Subventionen:
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Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge an die Tagespauschalen der Kita Luftballon, damit
allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
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Beiträge werden nur für betreute Kinder ausgerichtet, die den Wohnsitz in der Gemeinde Nürensdorf
haben.
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Die Betreuungspauschale ist spätestens per 28. des Vormonats per Dauerauftrag zu überweisen.
Zusatztage werden separat per Ende Monat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen besteht kein Anspruch auf die Unterstützung der politischen
Gemeinde.
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In den Monatspauschalen ist alles inklusive, wie: Pflegeprodukte (ausser Windeln – Pampers -
und Schoppenpulver), Breie, Essen, Bastelmaterial, Ausflüge.
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Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien, etc.) zu bezahlen
(keine Rückerstattung)
Kündigung / Ändern der Betreuungstage:
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Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder der Geschäftsleitung/ Co-Leitung mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende des
Kalendermonats, geändert werden. ( Mutationsblatt)
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Wird ein Kitaplatz ohne schriftliche Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht,
muss der Tarif für die nachfolgenden 3 Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden
Ausschluss und Wegweisung
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Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Kinderkrippe fernbleibt oder seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeit der Kinderkrippe
übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.
Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes
aus der Kinderkrippe verfügen. Mit einem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für die Zeit bezahlt werden.
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Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung/ Vertragsabschluss in die Kinderkrippe falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden. Über die Wegweisung werden die
Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.
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Werden die Rechnungen seitens der
Eltern nach der 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus der Kinderkrippe verfügen. Mit einem
befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.