Das angepasste Betriebsreglement und die Vertragsbestimmungen sind jetzt aktualisiert und sind per sofort gültig.                                                             17.07.2018

Vertragsbestimmungen Kinderkrippe

Aufnahmeverfahren:

  1. Über die Aufnahme jedes Kindes entscheidet die Kita-Leitung.
  2. Wir nehmen Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt auf. Kinder der Gemeinde Nürensdorf und Geschwister von Kindern, die bereits in der Kita Luftballon oder im Hort Luftballon sind, werden bevorzugt aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in die Kita. In die Kita werden Kinder aufgenommen, die regelmässig, im normalen Fall an zwei fixen Tagen oder an drei fixen Halbtagen mit Mittagessen pro Woche, betreut werden. In Ausnahmefällen können auch Kinder für einen ganzen oder zwei halbe Tage mit Mittagessen aufgenommen werden; bedingt aber, dass sich das Kind wohlfühlt, in der Gruppe gut integriert ist und die Gruppe sich dadurch nicht gestört fühlt. Das pädagogische Ziel kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
  3. Es findet ein Eintrittsgespräch von ca. einer Stunde mit der Leitung statt.
  4. Neueintritte sind immer per Anfang oder Mitte des Monates möglich. Die Eingewöhnung findet ca. zwei Wochen davor statt und ist kostenlos.
  5. Die Erziehungsberechtigten haben für die Kinder eine Krankheits- und Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Auf dem Hin- und Rückweg zur Kita steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern. Arztbesuche ( Unfall/ Krankheit ) während der Kitazeiten sind durch die Versicherungen der Erziehungsberechtigten gedeckt.

Anmeldeverfahren:

  1. Bei Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 200.00 bezahl.
  2. Die Eingewöhnungszeit wird Pauschal mit Fr.400.- verrechnet.
  3. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die Gebühr bezahlt ist. 
  4. Bei Vertragsabschluss wird die Eingewöhnungspauschale verrechnet.
  5. Per 28. im Voraus wird die erste Monatspauschale verrechnet. Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück, haben sie die hinterlegte Monatspauschale zu leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragnehmers weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, respektive in Rechnung gestellt.

  6. Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste mal für die Kita angemeldet ist.
  7. Die Aufnahme des Kindes ist defintiv, soblad ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder der CO-Leitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten Regeln  und den Vertragsbestimmungen einverstanden.

Tarife/Zahlungsmodalitäten:

  • Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die Tarifberechnung ausgehändigt.

 Subventionen:

  • Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge an die Tagespauschalen der Kita Luftballon, damit allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
  • Beiträge werden nur für betreute Kinder ausgerichtet, die den Wohnsitz in der Gemeinde Nürensdorf haben.
  • Die Betreuungspauschale ist spätestens per 28. des Vormonats per Dauerauftrag zu überweisen. Zusatztage werden separat per Ende Monat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen besteht kein Anspruch auf die Unterstützung der politischen Gemeinde.
  • In den Monatspauschalen ist alles inklusive, wie: Pflegeprodukte (ausser Windeln – Pampers -  und Schoppenpulver), Breie, Essen, Bastelmaterial, Ausflüge.
  • Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien, etc.) zu bezahlen (keine Rückerstattung)

Kündigung / Ändern der Betreuungstage:

 

  • Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder der Geschäftsleitung/ Co-Leitung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende des Kalendermonats, geändert werden. ( Mutationsblatt)
  • Wird ein Kitaplatz ohne schriftliche Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die nachfolgenden 3 Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden

Ausschluss und Wegweisung

 

  • Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Kinderkrippe fernbleibt oder seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeit der Kinderkrippe übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.
    Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus der Kinderkrippe verfügen. Mit einem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für die Zeit bezahlt werden.
  • Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung/ Vertragsabschluss in die Kinderkrippe falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden. Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.
  • Werden die Rechnungen seitens der Eltern nach der 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus der Kinderkrippe verfügen. Mit einem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.