Das überarbeitete Betriebsreglement und die Vertragsbestimmungen sind nun aktuell und ab sofort gültig. 17.07.2018
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sinn und Zweck
3. Ziele /Erziehungsstil
4. Betrieb
4.1 Betriebsbewilligung
4.2 Trägerschaft und Leitung der Kita
4.3 Zusammenarbeit zwischen der Kita und dem Hort/ Mittagstisch Luftballon
4.4 Organigramm
4.5 Personal
5. Angebot
5.1 Betreuungsangebot
5.2 Öffnungszeiten
5.3 Tagesablauf
5.4 Bringen und Abholen
5.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
5.6 Eingewöhnung
5.7 Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
5.8 Verpflegung
6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren
6.1 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
6.2 An- und Abwesenheit
6.3 Krankheit und Unfall
6.4 Kündigung/ Ändern der Betreuungstage
6.5 Ausschluss und Wegweisung
6.6 Versicherung und Haftung
6.7 Datenschutz
7. Tarife
7.1 Tagesansatz
7.2 Subventionen
7.3 Zahlungen / Verrechnung von zusätzlichen Leistungen
8. Räumlichkeiten
9. Hygiene und Sicherheit
10. Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt
11. Finanzen allgemein
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1. Einleitung
Das Vorliegende
Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kita Luftballon. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kita zu bringen, sowie weitere Interessierte über Grundsätze,
Tagesablauf, Personal und Finanzen.
2. Sinn und Zweck
In der Kita Luftballon werden
Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarten in einer familiären Atmosphäre betreut. Die Kita soll zu einem Lebensraum werden, der kindsgerecht eingerichtet ist und die Kinder in allen Sinnen anregt.
Die Kinder sollen durch qualifiziertes Personal betreut werden. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder.
Das ausgebildete Personal achtet auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Der Tagesablauf der Kita wird, abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte
Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Diese aussenfamiliären Angebote stehen allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kita bringen
wollen.
3. Ziele /Erziehungsstil
Die Kita hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Das Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder. Wir richten uns an die situativ- demokratische Erziehung.
4. Betrieb
4.1 Betriebsbewilligung
Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung.
4.2 Trägerschaft und Leitung der Kita
Träger der Kita Luftballon ist der für den Betrieb verantwortliche Verein Kindertagesstätte Luftballon. Der
Verein wurde am 18. Februar 2010 gegründet. Die Institution übernahm bei der Gründung der Kita Luftballon (1. August 2010) und im Januar 2014 anlässlich der Gestaltung einer schulergänzenden
Kinderbetreuungsgruppe (Hort Luftballon Nürensdorf) und ab August 2018 den Hort Luftballon Oberwil die Trägerschaft. Ab August 2018 wird der Mittagstisch mit einem Leistungsvertrag der Gemeinde
durch den Verein Kindertagesstätte Luftballon geführt.
Die Kita wird durch eine Geschäftsleitung und eine Co-Leitung geführt.
4.3 Zusammenarbeit zwischen der Kita und dem Hort Luftballon
Nürensdorf und Oberwil und dem Mittagstisch
Die Kita und die zwei Horte/ Mittagstische werden grundsätzlich als getrennte Betriebe in weitgehend eigenen Räumlichkeiten geführt.
Die Betreuungspersonen sind vom Verein Kindertagesstätte Luftballon angestellt und unterstehen der Geschäftsleitung und der Co- Leitung. Die Betreuungspersonen sind entweder in der Kita oder im
Hort /Mittagstisch angestellt. Das Kitapersonal kann bei Bedarf auch im Hort /Mittagstisch, das Hort- und Mittagstisch-Personal in der Kita eingesetzt werden.
4.4 Organigramm
Diesbezüglich wird auf das PDF-Druckformat verwiesen.
4.5 Personal
Die Verantwortung für den kitabetrieb liegt bei der Geschäftsleitung und der Co-Leitung. Ihnen unterstellt sind die Gruppenleitung, Erzieherinnen, Aushilfen und Personal in Ausbildung. Alle Mitarbeiterinnen der Kita verfügen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung.
5. Betreuungsangebot
5.1 Betreuungsangebot
Die Kita verfügt über 20 Plätze und zwei Notfallplätze. Kinder bis 18 Monate belegen 1.5 Plätze.
Die Kindergruppe ist altersgemischt und wird in zwei Gruppen aufgeteilt.
Die Kinder werden ab 3 Monaten bis zum Kindergarten
aufgenommen.
Die Aufenthaltsdauer sollte 2 ganze Tage oder 3 halbe Tage mit Mittagessen betragen. In Ausnahmefällen können auch Kinder für einen ganzen oder zwei halbe Tage mit Mittagessen aufgenommen werden; bedingt aber, dass sich das Kind wohlfühlt, in der Gruppe gut integriert ist und dass die Gruppe sich dadurch nicht gestört fühlt. Das pädagogische Ziel kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
Nach Absprache mit der Leitung ist es möglich, die Kinder für zusätzliche Betreuungstage in die Kita zu bringen. Jeder zusätzliche Tag wird separat abgerechnet und unmittelbar im Anschluss an den Zusatztag in Rechnung gestellt. Ein reservierter Zusatztag wird immer verrechnet, auch wenn er nicht genutzt wird.
5.2
Öffnungszeiten und Ferien
Die Kita Luftballon ist von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.
Gesetzliche Feiertage:
Die Kita ist an folgenden Tagen geschlossen oder hat an den folgenden Tagen beschränkte Öffnungszeiten:
- Gesetzliche Feiertage (Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Pfingstmontag, 1.August, Auffahrt und Tag nach Auffahrt, Weihnachten).
- An den Vortagen vor Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten schliesst die Kita um 16.00 Uhr.
Betriebsferien:
- In den Weihnachtsferien (Schulferien der Gemeinde Nürensdorf)
5.3
Tagesablauf
07.00 Uhr - 08.45 Uhr Auffangzeit Die Kinder werden in die Kita gebracht
07.15 Uhr - 07.45 Uhr Frühstück Gemeinsames Frühstück
08.50 Uhr
Morgenkreis Alle Kinder sammeln sich, um den Tag gemeinsam zu
beginnen
09.00 Uhr
Znüni Gemeinsamer Znüni
09.15 Uhr - 11.00 Uhr Aktivitäten In Gruppen werden von den Erzieherinnen
div. Aktivitäten geboten
11.15 Uhr Zmittag Gemeinsames
Mittagessen
Nach dem Essen
ist Ruhezeit, in welcher die einen Kinder schlafen
und die anderen Kinder einer ruhigen
Beschäftigung nachgehen
14.00 Uhr
Aktivitäten In Gruppen werden von den Erzieherinnen div. Aktivitäten geboten
15.30 Uhr Zvieri Gemeinsamer Zvieri
17.00 Uhr
Abholzeit Die Kinder werden abgeholt
18.30 Uhr
Betriebsschluss
Bringzeit |
Von 07.00 Uhr bis 08.45 Uhr |
Morgenessen: 07.15 Uhr bis 07.45 Uhr |
Bringzeit |
11.00 Uhr |
Mittagessen: 11.15 Uhr |
Bringzeit |
14.00 Uhr |
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|
|
|
Abholzeit |
14.00 Uhr |
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Abholzeit |
Ab 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
|
5.4 Bringen
und Abholen
Während den Blockzeiten von 08.45 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr können die Kinder nur in begründeten Ausnahmefällen
gebracht oder abgeholt werden. Damit soll eine ungestörte Bastel-, Spiel- oder Ausflugszeit ermöglicht werden. Dies muss mit der Leitung genug früh besprochen werden.
Die Leitung muss von den Erziehungsberechtigten persönlich informiert werden, wenn die Kinder von einer Drittperson abgeholt werden. Der Name der Drittperson muss der Kita bekannt sein. Diese Person hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen, andernfalls werden die Kinder nicht in die Verantwortung der Drittperson übergeben.
Die Geschäftsleitung oder Co-Leitung muss informiert werden, wenn ein Kind an bestimmte Personen nicht mitgegeben werden darf. (Dies muss schriftlich festgehalten werden)
5.5 Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten
Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive
Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Betreuerinnen besteht.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Leitung finden periodisch Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes und dessen Wohlergehen statt. Falls möglich übernimmt die Leitung beratende Funktion. Für weitergehende Anliegen der Erziehungsberechtigten vermittelt sie Hilfestellung bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Fachstellen.
5.6
Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit
ist für das Kind, die Erziehungsberechtigten und das Personal sehr wichtig. Die zwei Wochen dauernde Eingewöhnung wird nach den Bedürfnissen des Kindes und den Erziehungsberechtigten in Absprache
mit der Leiterin gestaltet und wird vor dem Eintrittsdatum stattfinden. (Eingewöhnungsblatt)
5.7
Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
Die Kinder sollen stets der Witterung angepasste,
bequeme Kleidung in der Kita haben. Da wir oft draussen sind und auch mit vielen Materialien basteln, können die Kleider schmutzig werden. Eigene Ersatzkleidung muss daher immer vorhanden sein.
Finken und Regenschutz gehören auch zu der Ausstattung.
Eigene Spielsachen sollten nicht mitgebracht werden, ausser dem Lieblingsschlaftier, Nuggi, Nuschi.
Für Spielsachen, die Kinder von zu Hause mitbringen, kann keine Haftung übernommen werden.
Den Kindern dürfen keine Süssigkeiten mitgegeben werden. Ausnahmen: Geburtstage oder besondere Anlässe.
5.8
Verpflegung
Frühstück
07.15 Uhr - 07.45 Uhr
Znüni
09.00 Uhr
Mittagessen
11.15 Uhr
Zvieri
15.30 Uhr
Die Mahlzeiten werden in der Kita von einem Koch oder einer Betreuungsperson zubereitet. Wir achten auf eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung.
6. Anmeldung und Aufnahmeverfahren
6.1 Anmeldung und Aufnahmeverfahren
Neueintritte sind immer per Anfang oder Mitte des Monates möglich. Die Eingewöhnung findet ca. zwei Wochen davor statt. Bedingung ist es jedoch, dass es freie Plätze
hat. Kinder der Gemeinde Nürensdorf
und Geschwister von Kindern, die bereits in der Kita Luftballon oder Hort Luftballon sind, werden bevorzugt aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in die
Kita.
Bei Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF
200.-bezahlt. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die Gebühr bezahlt ist. Wird der Vertrag nicht eingehalten haben sie an die entstandenen Unkosten einen
Beitrag von Fr. 200.00 zu leisten. Die Eingewöhnungszeit wird pauschal mit Fr.400.- verrechnet.
Bei Vertragsabschluss wird Eingewöhnungspauschale
verrechnet. Per 28. im Voraus wird die Monatspauschale in Rechnung gestellt.
Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem
Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück, haben sie die hinterlegte Monatspauschale zu leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragsnehmers weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die
Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, respektive in Rechnung gestellt.
Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste Mal für die Kita angemeldet ist. Die Monatspauschale wird per 28. des Monats im Voraus per
Dauerauftrag eingezahlt.
Die Aufnahme des Kindes ist definitiv, sobald ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder Co-Leitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten Regeln und den Vertragsbestimmungen einverstanden.
6.2 An- und Abwesenheit
6.4
Kündigung /Ändern des Betreuungsangebots
Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder die Geschäftsleitung / Co-Leitung mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann nur schriftlich mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats oder, bei Übertritt in den Hort, per September geändert werden. ( Mutationsblatt)
Wird ein Kitaplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die nachfolgenden drei Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden.
6.5 Ausschluss und Wegweisung
Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Kita fernbleibt oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten der Kita übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.
Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus der Kita verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung /Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden.
Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.
Werden die Rechnungen seitens der Eltern nach 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus der Kita verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündet. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
6.6
Versicherung und Haftung
Die Eltern
benötigen eine Haftpflichtversicherung und die Kinder müssen eine Kranken- und Unfallversicherung haben. Die Kita hat eine Haftpflichtversicherung.
Verursachen die Kinder einen Schaden müssen die
Erziehungsberechtigten, resp. deren Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Für verlorenen oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Kita keine Haftung.
6.7 Datenschutz
In der Kita werden hin und wieder Bilder von den Kindern gemacht und auf der
Webseite gezeigt. Sollten die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sein, bitten wir diese, dass schriftlich der Geschäftsleitung oder Co-Leitung bei der Anmeldung
mitzuteilen.
7.Tarife
7.1.
Tagesansatz
Die aktuellen Tarife entnehmen sie bitte dem Beiblatt. (Taxordnung)
7.2.
Subventionen
Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge an die Tagespauschalen der Kita Luftballon, damit allen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
7.3 Zahlungen /
Verrechnung von zusätzlichen Leistungen
Die Betreuungspauschale ist spätestens per 28. des Vormonats per Dauerauftrag zu überweisen. Zusatztage werden separat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen besteht kein Anspruch auf die Unterstützung der politischen Gemeinde.
Wichtige Details zu den Zahlungen der Elternbeiträge finden sich in den Vertragsbestimmungen des Vereins Kindertagesstätte Luftballon. Die Vertragsbestimmungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrags.
8. Räumlichkeiten
Es stehen uns zwei Gruppenräume, ein
separateres Schlafzimmer, ein Bastelzimmer, ein Garderobenbereich, offene Küche mit zwei Essecken, 1x WC mit Waschmaschine / Tumbler, 1 x WC / Dusche, ein Büro und eine Garage zur
Verfügung.
Vor dem Haus: Vorplatz und ein Spielplatz.
9. Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden
regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.
Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen (geschützte Steckdosen, Absperrgitter, etc.).
10. Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt, Leitlinien zur Prävention physischer und psychischer Gewalt
Die Mitarbeiterinnen der Kita Luftballon unterzeichnen bei der Vertragsanstellung eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt und Leitlinien zur Prävention physischer und psychischer Gewalt. Der Strafregisterauszug (Sonderauszug) wird regelmässig eingefordert.
11. Finanzen allgemein
Die Ausgaben des Kita-Betriebs werden gedeckt durch die Tax-Einnahmen, Sponsoren und durch den allfälligen Erlös aus Veranstaltungen.