Kinderkrippe & Hort Luftballon

Eigentalstrasse 1

8309 Nürensdorf ZH

 

Büro: 076 816 68 40 ( 7.30 - 18.00)

Mittagstisch Oberwil, Nürensdorf und Hatzenbühl:
076 816 68 40

 

Kita:  044 554 98 16 (7.00-18.30)

 

Hort Nürensdorf: 044 501 50 38 (10.00-18.30)

 

Hort Oberwil: 044 525 13 34 (10.30-18.30)

 

Betriebsreglement Mittagstisch

 

 

Inhaltsverzeichnis

1.      Einleitung

2.      Sinn und Zweck

3.      Ziele/ Erziehungsstil

4.      Betrieb

4.1   Betriebsbewilligung

4.2   Trägerschaft und Leitung des Mittagstisch

4.3   Zusammenarbeit zwischen dem Mittagstisch, dem Hort und der Kita Luftballon

4.4   Organigramm

4.5   Personal

 5.      Angebot

5.1   Betreuungsangebot

5.2   Öffnungszeiten

5.3   Örtlichkeiten/ Räumlichkeiten

5.4   Verpflegung

5.5   Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

5.6   Schulweg

 6.      Anmelde- und Aufnahmeverfahren

6.1   Aufnahmeverfahren

6.2   Anmeldeverfahren

6.3   Bei Vertragsabschluss

6.4   kurzfristige Absenzen

6.5   Krankheit und Unfall

 7.      Tarife /Zahlungsmodalitäten

7.1   Tarife

7.2   Subventionen

7.3   Zahlungsmodalitäten

7.4   Kündigung / Ändern des Betreuungsangebots

7.5   Ausschluss und Wegweisung

7.6   Versicherung und Haftung

7.7   Datenschutz

 8.      Finanzen allgemein

 9.      Taxordnung

 

 

 

1. Einleitung
Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über den Mittagstisch Luftballon Nürensdorf und Oberwil. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind an den Mittagstisch zu bringen, sowie weitere Interessierte über Grundsätze, Personal, Angebot, Kosten und Finanzen.

 2. Sinn und Zweck

Am Mittagstisch Luftballon werden Kinder ab dem Kindergarten bis zum Ende ihrer Schulzeit während dem Mittagsessen in einer familiären Atmosphäre betreut. In einer altersgemischten Gruppe ermöglicht der Mittagstisch den Kindern gemeinsames Erleben und Erfahren.

 

Dies aussenfamiliäre Angebote steht allen Kindern der Gemeinde Nürensdorf offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind an den Mittagstisch bringen wollen.

 3. Ziele /Erziehungsstil

Der Mittagstisch hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Das Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder.
Wir richten uns an die situativ-demokratische Erziehung.

4.
Betrieb

4.1 Betriebsbewilligung

Durch einen Leistungsvertrag mit der Gemeinde Nürensdorf und dem Verein Kindertagestätte Luftballon, wird der Mittagstisch als ausserschulisches Angebot über den Verein Kindertagesstätte Luftballon angeboten.

 

4.2 Trägerschaft und Leitung des Mittagstisch
Träger des Mittagstisch Luftballon ist der für den Betrieb verantwortliche Verein Kindertagesstätte Luftballon und die Gemeinde Nürensdorf (Leistungsvertrag). Der Verein wurde am 18. Februar 2010 gegründet. Die Institution übernahm bei der Gründung der Kita Luftballon (1. August 2010) und im Januar 2014 anlässlich der Gestaltung einer schulergänzenden Kinderbetreuungsgruppe (Hort Luftballon) Nürensdorf und im August 2018 vom Hort Luftballon Oberwil die Trägerschaft. Ab August 2018 wird der Mittagstisch mit einem Leistungsvertrag der Gemeinde durch den Verein Kindertagesstätte Luftballon geführt.
Der Mittagstisch wird durch eine Geschäftsleitung und eine Co-Leitung geführt.

 

4.3 Zusammenarbeit zwischen dem Mittagstisch, dem Hort und der Kita Luftballon
Der Mittagstisch, die Horte und die Kita werden grundsätzlich als getrennte Betriebe in weitgehend eigenen Räumlichkeiten geführt.
Die Betreuungspersonen sind vom Verein Kindertagesstätte Luftballon angestellt und unterstehen der Geschäftsleitung und der Co-Leitung. Die Betreuungspersonen sind entweder im Hort und/ oder Mittagstisch oder in der Kita angestellt. Das Hort -und Mittagstischpersonal kann bei Bedarf auch in der Kita, das Kitapersonal im Hort /Mittagstisch eingesetzt werden.
Die Geschäftsleitung oder Co-Leitung hat die Kompetenz, bei zu wenigen Anmeldungen entsprechende Angebote an einem Ort zusammenzufassen.

4.4 Organigramm

 

 

                                            Verein Kindertagesstätte Luftballon

      

                      Kita Luftballon                                              Hort Luftballon              

 

                                                                                            Oberwil                       Hort Nürensdorf

                                         

 

                                                                              Mittagstisch Oberwil            Mittagstisch Nürensdorf

                                 

Der Mittagstisch wird mit einem Leistungsvertrag der Gemeinde vom Verein Kindertagesstätte Luftballon geführt.


4.5 Personal

Die Verantwortung für den Mittagstisch liegt bei der Geschäftsleitung und der Co-Leitung des Vereins Kindertagesstätte Luftballon. Ihnen unterstellt sind die Gruppenleitung, Erzieherinnen, Aushilfen und Personal in Ausbildung. Alle MitarbeiterInnen des Mittagstisches verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung.

 

5. Angebot

 

5.1 Betreuungsangebot

 

Der Mittagstisch richtet sich an alle Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Austritt der Schulzeit der Gemeinde Nürensdorf.

 

 5.2 Öffnungszeiten

Der Mittagstisch Luftballon ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag von 11.45 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

 

 

5.3 Örtlichkeiten/ Räumlichkeiten

 

-         Kinder die in das Schulhaus Ebnet und Waldkindergarten gehen, werden den Mittagstisch in Nürensdorf besuchen.

 

-         Jugendliche die ins Schulhaus Hatzenbühl gehen, werden den Mittagstisch Oberstufe in Nürensdorf besuchen.

 

-         Kinder die in das Schulhaus Sunnenrain gehen werden den Mittagstisch in Oberwil besuchen.

 

Je nach Anmeldungen können die Angebote zusammengelegt werden. Die Erziehungsberechtigten werden genug früh informiert.

 

Der Mittagstisch Luftballon verfügt über Räume die auf die Bedürfnisse der Kinder eingerichtet sind.

 

5.4. Verpflegung
Das Mittagsessen wird für den Mittagstisch von einem Koch oder den BetreuerInnen zubereitet. Wir achten auf eine abwechslungsreiche gesunde Ernährung.

 

5.5 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive Zusammenarbeit zwischen den

Erziehungsberechtigten und den BetreuerInnen besteht.

 

 

5.6 Schulweg

Die Verantwortung für den Weg zwischen Wohnort und Schule, respektive Wohnort oder Schule und Mittagstisch liegt bei den Erziehungsberechtigten. Das Personal verpflichtet sich, die Kinder rechtzeitig auf den Schulweg zu schicken. Falls ein Kind am Mittagstisch nicht planmässig erscheint, ist das Personal verpflichtet, das Kind zu suchen. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert. Der Mittagstisch haftet nicht für Unfälle auf dem Schulweg.

Schulwegbetreuung wird auf Anfrage vom Schulanfang bis zu den Herbstferien angeboten.

 

 

 

6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren

 

6.1 Aufnahmeverfahren:

 

1.      Wir nehmen alle Kinder die in der Gemeinde Nürensdorf die Schule besuchen auf.

 

2.      Wir nehmen Kinder ab Kindergarten bis zum Austritt der Schulzeit auf.

 

3.      Der Eintritt kann jeder Zeit stattfinden (ausser in den Schulferien)

 

4.      Die Eltern haben für die Kinder eine Krankheits- und Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

 

 6.2 Anmeldeverfahren:

 

1.     Die Anmeldungen erfolgen mittels Anmeldeformular und werden bei regelmässigen Besuchen mit  einem Vertag festgehalten.

 

2.     Unregelmässige Besuche können mit einem 10er Abo gekauft werden.

 

3.      Spontanbesuche werden bis 09.00 Uhr entgegengenommen.

 

4.     Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement einverstanden.

 

 

 6.3 Bei Vertragsabschluss

 

1.      Bei Vertragsabschluss wird die erste Monatspauschale verrechnet.

 

2.      Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück, haben sie die hinterlegte Monatspauschale zu leisten.

 

3.      Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragsnehmers weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 1 Monat eingehalten, respektive in Rechnung gestellt.

 

 

 6.4 kurzfristige Absenzen

Kurzfristige Absenzen sind spätestens bis 09.00 Uhr des betreffenden Tages der Leitung bekannt zu geben. Wenn möglich sind planbare Absenzen wie, Schulreise, Exkursionen, Klassenlager oder andere Aktivitäten genug früh, jedoch mindestens ein Tag vorher, mitzuteilen.

 

 

 6.5 Krankheit und Unfall

Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.

Sollte ein Kind verunfallen, ist die Leitung berechtigt, den Arzt oder ein Spital aufzusuchen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend benachrichtigt.

 

 

7. Tarife/Zahlungsmodalitäten:


7.1 Tarife

Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die Tarifberechnung ausgehändigt.

 

7.2 Subventionen
Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge  an die Tagespauschalen des Mittagstischs Luftballon, damit allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
Dies gilt jedoch nur für mit Vertrag vereinbarten Tage und muss beantragt werden.

 

7.3  Zahlungsmodalitäten

 Spontanbesuche:

wird vor Ort Bar bezahlt

 10er- Abo:

Das 10er- Abo wird im Voraus bezahlt und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

 Anmeldungen mit Vertrag:

 

1.      Die Beiträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt

 

2.      Der angemeldete Platz wird auch bei Abwesenheit verrechnet, ausser Schulferien, schulfreie Tage und gesetzliche Feiertage.

 

3.      Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste Mal für den Mittagstisch angemeldet ist. Die Monatspauschale wird per 28, des Monats im Voraus per Dauerauftrag gezahlt.

 

 

Bank:                               Raiffeisenbank Oberembrach-Bassersdorf

 

Konto-Nr.:                      84-5464-6

 

IBAN/Währung:            CH96 8147 7000 0046 2965 6 / CHF
Zugunsten:                     Verein Kindertagesstätte Luftballon

 

 

7.4 Kündigung /Ändern des Betreuungsangebots

 

 

  1. Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder die Geschäftsleitung / Co-Leitung mit einer Frist von 1 Monat auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  

 

  1. Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann nur schriftlich mit einer Frist von 1 Monat auf Ende des Kalendermonats, geändert werden.

 

 

 

  1. Ausnahme: Auf das neue Schuljahr, sobald die Stundenpläne bekannt sind, werden die Verträge per September angepasst. (Mutationsblatt)

 

 

 

  1. Wird ein Mittagstischplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für den nachfolgenden Monat oder die verbleibende Zeit geleistet werden.

 

 

7.5 Ausschluss und Wegweisung

 

 

 

  1. Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Mittagstisch fernbleibt oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten des Mittagstisches übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht.

 

Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Mittagstisch verfügen. Mit dem zeitlich befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.

 

 

 

  1. Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung / Vertragsabschluss an den Mittagstisch falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden.
    Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.

 

 

 

  1. Werden die Rechnungen seitens Eltern nach 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Mittagstisch verfügen. Mit dem zeitlich befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.

 

 

 

7.6 Versicherung und Haftung

Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und Kinder müssen Krankheit und Unfall versichert sein. Der Mittagstisch selber hat eine Haftpflichtversicherung.
Verursachen die Kinder einen Schaden müssen die Erziehungsberechtigten, bzw. deren Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Für verloren oder beschädigte private Gegenstände übernimmt der Mittagstisch keine Haftung.

 

 

 

 

 

7.7 Datenschutz

 

Am Mittagstisch werden hin und wieder Bilder von den Kindern gemacht und auf der Webseite gezeigt. Sollten die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sein, bitten wir diese, dass schriftlich der Geschäftsleitung oder Co- Leitung bei der Anmeldung mitzuteilen.

 

 

 

 

 


8. Finanzen allgemein
Die Ausgaben des Mittagstisches werden gedeckt durch die Tax-Einnahmen und der Leistungsvereinbarung der Gemeinde Nürensdorf.

 

 

 

 

Taxordnung Mittagstisch

 

 

 

Einzelbesuche:
Der Mittagstisch kostet für Einzelbesuche CHF 20.- und wird vor Ort Bar bezahlt.

 

10er- Abo:
Das 10er- Abo kostet CHF 180.- und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

 

Anmeldungen mit Vertrag:
Der Mittagstisch kostet CHF 16.-/ Tag und Kind

 

-          Die Beiträge werden Ende Monat in Rechnung gestellt

 

-          Der angemeldete Platz wird auch bei Abwesenheit verrechnet, ausser Schulferien, schulfreie Tage und gesetzliche Feiertage.

 

-          Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste Mal für den Mittagstisch angemeldet ist. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                       

Verein Kindertagesstätte Luftballon