Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sinn und Zweck
3. Ziele / Erziehungsstil
4. Betrieb
4.1 Betriebsbewilligung
4.2 Trägerschaft und Leitung des Horts
4.3 Zusammenarbeit zwischen Hort/ Mittagstisch Oberwil und Nürensdorf und der Kita Luftballon
4.4 Organigramm
4.5 Personal
5. Angebot
5.1 Betreuungsangebot
5.2 Öffnungszeiten und Ferien
5.3 Bringen und Abholen
5.4 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
5.5 Schulaufgaben
5.6 Schulweg
5.7 Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
5.8 Verpflegung
6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren
6.1 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
6.2 An- und Abwesenheit
6.3 kurzfristige Absenzen
6.4 Krankheit und Unfall
6.5 Kündigung / Änderungen des Betreuungsangebots
6.6 Ausschluss und Wegweisung
6.7 Versicherung und Haftung
6.8 Datenschutz
7. Tarife
7.1 Tagesansätze
7.2 Subventionen
7.3 Zahlungen / Verrechnung von zusätzlichen Leistungen
7.4 Verschiedenes
8. Räumlichkeiten
9. Hygiene und Sicherheit
10. Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt, Leitlinien zur Prävention physischer und psychischer Gewalt
11. Finanzen allgemein
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1. Einleitung
Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über den Hort Luftballon Oberwil. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in den Hort zu bringen, sowie weitere Interessierte
über Grundsätze, Tagesablauf, Personal und Finanzen.
2. Sinn und Zweck
Im Hort Luftballon Oberwil werden Kinder ab dem Kindergarten bis zum Ende ihrer Schulzeit in einer familiären Atmosphäre betreut. Der Kinderhort soll zu einem Lebensraum werden, der
kindsgerecht eingerichtet ist und die Kinder in allen Sinnen anregt. In einer altersgemischten Gruppe ermöglicht der Hort den Kindern gemeinsames Erleben und Erfahren.
Die Kinder sollen durch qualifiziertes Personal betreut werden. Das ausgebildete Personal achtet auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Der Tagesablauf des Horts wird, abhängig von
den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen.
Diese aussenfamiliären Angebote stehen allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in den Hort bringen wollen.
3. Ziele /Erziehungsstil
Der Hort hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Das Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen und dem
Alter der Kinder.
Wir richten uns an die situativ-demokratische Erziehung.
4. Betrieb
4.1 Betriebsbewilligungen
Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung.
4.2 Trägerschaft und Leitung des Horts
Träger des Horts Luftballon ist der für den Betrieb verantwortliche Verein Kindertagesstätte Luftballon. Der Verein wurde am 18. Februar 2010 gegründet. Die Institution übernahm bei der Gründung
der Kita Luftballon (1. August 2010) und im Januar 2014 anlässlich der Gestaltung einer schulergänzenden Kinderbetreuungsgruppe (Hort Luftballon) und ab August 2018 vom Hort Luftballon Oberwil
die Trägerschaft. Ab August 2018 wird der Mittagstisch mit einem Leistungsvertrag der Gemeinde Nürensdorf durch den Verein Kindertagesstätte Luftballon geführt.
Der Hort wird durch eine Geschäftsleitung und eine Co- Leitung geführt.
4.3 Zusammenarbeit zwischen dem Hort Oberwil und Nürensdorf, dem Mittagstisch und der Kita Luftballon
Die zwei Horte/ Mittagstische und die Kita werden grundsätzlich als getrennte Betriebe in weitgehend eigenen Räumlichkeiten geführt.
Die Betreuungspersonen sind vom Verein Kindertagesstätte Luftballon angestellt und unterstehen der Geschäftsleitung und der Co-Leitung. Die Betreuungspersonen sind entweder im Hort/Mittagstisch
oder in der Kita angestellt. Das Hort/ Mittagstisch- Personal kann bei Bedarf auch in der Kita, das Kitapersonal im Hort/ Mittagstisch eingesetzt werden.
Die Geschäftsleitung oder Co-Leitung hat die Kompetenz, bei zu wenigen Anmeldungen entsprechende Angebote an einem Ort zusammenzufassen. Die Eltern werden frühzeitig darüber informiert.
4.4 Organigramm
Diesbezüglich verweisen wir auf das PDF-Druckformat.
4.5 Personal
Die Verantwortung für den Hortbetrieb liegt bei der Geschäftsleitung und der Co-Leitung. Ihnen unterstellt sind die Hortgruppenleitung, Erzieherinnen, Aushilfen und Personal in Ausbildung. Alle
Mitarbeiterinnen des Horts verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Gruppen mit weniger als 11 Kindern können von einer Person mit einer anerkannten Ausbildung betreut werden.
Sobald mehr als 11 Kinder anwesend sind, ist eine Doppelbesetzung gewährleistet. Dabei verfügt mindestens eine Betreuungsperson über eine anerkannte Ausbildung.
5. Angebot
5.1. Betreuungsangebot
Die Hortgruppe umfasst insgesamt 22 Vollzeitplätze. Kinder, die von der Kita in den Hort wechseln, treten mit Beginn des Kindergartens in den Hort ein. Die Kinder verlassen den Hort spätestens am
Ende ihrer Schulzeit..
Während der Schulzeit wird, in Ergänzung zu den Blockzeiten im Kindergarten und in der Schule, eine Halbtagesbetreuung angeboten, in der Schulferien und schulfreien Tagen wird die Betreuung auf Ganztagesbetreuung ausgeweitet. (Ferienbetreuung)
Die Kinder kommen an fixen Betreuungstagen. Unregelmässige Besuche müssen mit der Geschäftsleitung oder Co-Leitung besprochen werden.
Nach Absprache mit der Leitung ist es möglich, die Kinder für zusätzliche Betreuungstage in den Hort zu bringen. Jeder Zusatztag wird separat abgerechnet und unmittelbar im Anschluss an den Zusatztag in Rechnung gestellt. Ein reservierter Zusatztag wird immer verrechnet, auch wenn er nicht genutzt wird.
5.2. Öffnungszeiten und Ferien
Der Hort Luftballon ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag von 11.45 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet und während den Ferien und schulfreien Zeit durchgehend von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
gesetzliche Feiertage
Der Hort ist an folgenden Tagen geschlossen oder hat an folgenden Tagen beschränkte Öffnungszeiten:
Betriebsferien:(Schulferien Gemeinde Nürensdorf)
5.3 Bringen und Abholen
Während der Schulzeit:
Bringzeit: 11.45-12.15 Uhr
Abholzeit: 13.00 Uhr Mittagstisch 1
14.00 Uhr Mittagstisch 2
ab 16.00 Uhr ganzer Tag
während den Ferien:
Bringzeit: 07.00 bis 09.00 Uhr
11.45 bis 12.00 Uhr nur wenn das Ferienprogramm es zulässt
Abholzeit: 11.45 bis 12.00 Uhr nur wenn das Ferienprogramm es zulässt
13.00 Uhr nur wenn das Ferienprogramm es zulässt
14.00 Uhr nur wenn das Ferienprogramm es zulässt
ab 17.00 Uhr
Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden.
Falls die Erziehungsberechtigten das Kind ausserhalb der Abholzeit vom Hort abholen, muss die Leitung genug früh darüber informiert werden.
Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Erziehungsberechtigten abgeholt, ist die Leitung vorher zu informieren. Diese Person hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen!
Die Leitung muss schriftlich informiert werden, wenn ein Kind an bestimmte Personen nicht mitgegeben werden darf.
Falls das Kind während des Tages oder am Abend alleine nach Hause gehen darf, müssen die Erziehungsberechtigten dies schriftlich der Leitung mitteilen. Dies gilt bis auf Widerruf, wobei der Widerruf ebenfalls schriftlich erfolgen muss. Ab dem Zeitpunkt, wo das Kind den Hort verlässt, geht die Verantwortung auf die Erziehungsberechtigten über.
5.4 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Betreuerinnen besteht. Auch wird eine Zusammenarbeit mit den
Lehrpersonen erwünscht.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Leitung finden periodisch Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes und dessen Wohlergehen statt. Falls möglich übernimmt die Leitung beratende Funktion. Für weitergehende Anliegen der Erziehungsberechtigten vermittelt sie Hilfestellung bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Fachstellen.
5.5 Schulaufgaben
Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Atmosphäre unter Aufsicht einer Betreuungsperson. Für die ordnungsgemässe Erledigung der Aufgaben übernimmt der Hort jedoch keine
Verantwortung. Diese liegt bei den Erziehungsberechtigten.( Keine Aufgabenhilfe)
5.6 Schulweg
Die Verantwortung für den Weg zwischen Wohnort und Schule, respektive Wohnort oder Schule und Hort liegt bei den Erziehungsberechtigten. Der Hort verpflichtet sich,
die Kinder rechtzeitig auf den Schulweg zu schicken. Falls ein Kind im Hort nicht planmässig erscheint, ist der Hort verpflichtet, das Kind zu suchen. In diesem Fall werden die
Erziehungsberechtigten umgehend informiert. Der Hort haftet nicht für Unfälle auf dem Schulweg.
Schulwegbetreuung wird auf Anfrage vom Schulanfang bis zu den Herbstferien angeboten.
5.7 Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
Die Kinder sollen stets der Witterung angepasste, bequeme Kleidung im Hort haben. Da wir oft Draussen sind und auch mit vielen Materialien basteln, kann Kleidung schmutzig werden. Eigene
Ersatzkleidung soll immer vorhanden sein. Finken, Regenschutz gehören auch zu der Ausstattung.
Eigene Spielsachen sollen nicht in den Hort gebracht werden. Für Spielsachen, die Kinder von zu Hause mitbringen, kann keine Haftung übernommen werden.
Den Kindern dürfen keine Süssigkeiten mitgegeben werden. Ausnahmen: Geburtstage oder besondere Anlässe.
5.8 Verpflegung
Frühstück nur Ferienzeit 07.15 Uhr - 07.45 Uhr
Znüni nur Ferienzeit 10.00 Uhr
Mittagessen 12.15 Uhr
Zvieri 15.30 Uhr
Die Mahlzeiten werden im Hort von einem Koch oder einer Betreuungsperson zubereitet. Wir achten auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung.
6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren
6. 1 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Anmeldungen können unter Einhaltung einer 14 tägigen schriftlichen Voranmeldung jederzeit auf ein beliebiges Datum erfolgen. Bedingung ist jedoch, dass es noch
freie Plätze hat.
Kinder der Gemeinde Nürensdorf und Geschwister von Kindern, die bereits im Hort Luftballon oder in der Kita Luftballon sind, werden bevorzugt aufgenommen. Es
besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in den Hort.
Bei Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von Fr. 100.00 bezahlt. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die Anmeldegebühr bezahlt ist.
Bei Vertragsabschluss wird die erste Monatspauschale verrechnet.
Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum gemäss Vertrag von dieser Vereinbarung zurück, haben sie die hinterlegte Monatspauschale zu
leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung der Eltern weniger als einen Monat vor dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, respektive in Rechnung
gestellt.
Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an dem das Kind das erste Mal für den Hort angemeldet ist.
Die Monatspauschale wird per 28. des Monats im Voraus per Dauerauftrag gezahlt.
Die Aufnahme des Kindes ist definitiv, sobald ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder der Co-Leitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten Regeln und den Vertragsbestimmungen einverstanden.
Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:
- aktueller Stundenplan
- Stundenpläne der Hobbies während den Hort-Öffnungszeiten
6.2 An- und Abwesenheiten
Ferienbetreuungstage müssen mit separater Anmeldung mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben werden. (Ferienanmeldungsformular)
6.3 Kurzfristige Absenzen
Kurzfristige Absenzen (Krankheiten) sind spätestens bis 10.00 Uhr des betreffenden Tages der Leitung bekannt zu geben. Wenn möglich sind planbare Absenzen wie, Schulreise, Exkursionen, Klassenlager oder andere Aktivitäten genug früh, jedoch mindestens ein Tag vorher, mitzuteilen.
6.4 Krankheit und Unfall
Bei ansteckender Krankheit und / oder Fieber dürfen die Kinder nicht in den Hort gebracht werden.
Bei Unfall nur in Absprache mit der Leitung. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten
müssen immer erreichbar sein.
6.5 Kündigungen / Ändern des Betreuungsangebots
Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten oder die Geschäftsleitung / Co-Leitung mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann nur schriftlich mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats, geändert werden. Ausnahme: Auf das neue Schuljahr werden die Verträge per September angepasst. (Mutationsblatt)
Wird ein Hortplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für die nachfolgenden drei Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden.
6.6 Ausschluss und Wegweisung
Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort fernbleibt oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten des Hortes übersteigen, wird das Gespräch mit
den Erziehungsberechtigten gesucht.
Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Geschäftsleitung / Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung / Vertragsabschluss in den Hort falsche Angaben gemacht oder wichtige Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weg gewiesen werden.
Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.
Werden die Rechnungen seitens der Eltern nach 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
6.7 Versicherung und Haftung
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und die Kinder müssen eine Kranken- und Unfallversicherung haben. Der Hort selber hat eine Haftpflichtversicherung.
Verursachen die Kinder einen Schaden müssen deren Erziehungsberechtigten, bzw. deren Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Für verlorenen oder beschädigte private Gegenstände übernimmt der Hort keine Haftung.
6.8 Datenschutz
Im Hort werden hin und wieder Bilder von den Kindern gemacht und auf der Webseite gezeigt. Sollten die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sein, bitten wir diese, dass schriftlich der Geschäftsleitung oder Co- Leitung bei der Anmeldung mitzuteilen.
7.Tarife
7.1 Tagesansätze
Die aktuellen Tarife entnehmen sie bitte dem Beiblatt (Taxordnung).
7.2 Subventionen
Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge an die Tagespauschalen des Hort Luftballon, damit allen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der
Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
7.3 Zahlungen / Verrechnung von zusätzlichen Leistungen
Der Horttarif ist am 28. des Vormonats zu überweisen. Zusatztage werden separat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen besteht kein Anspruch auf die
Unterstützung der politischen Gemeinde. ( Ausnahme Schulferien und schulfreie Tage)
Wichtige Details zu den Zahlungen der Elternbeiträge finden sich in den Vertragsbestimmungen des Vereins Kindertagesstätte Luftballon. Die Vertragsbestimmungen sind Bestandteil des
Betreuungsvertrags.
7.4 Verschiedenes
Allfällige Schultransporte gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Bei aussergewöhnlichen Ausflügen oder der Nutzung des Ferienprogramms werden die Kosten den Erziehungsberechtigten
zusätzlich verrechnet.
Bei Krankheit, Ferienabwesenheit und sonstigem Fernbleiben erfolgt keine Rückvergütung. Der zu bezahlende Tagesansatz ist vollumfänglich zu entrichten.
8.Räumlichkeiten
Der Hort Luftballon verfügt über grosszügige Räumlichkeiten. Die Räume sind auf die Bedürfnisse der Kinder eingerichtet (Ruhebereich, Bäbyecke, Bau- und Autobereich, Basteltisch, Aufgabenbereich)
Schulhausplatz, Wiese.
Zusätzliche Räumlichkeiten:
- Küche
- Garderobe
- Sanitäre Anlagen
9.Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat
überprüft.
Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen.
10.Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt, Leitlinien zur Prävention physischer und psychischer Gewalt
Die Mitarbeitenden des Hort Luftballon unterschreiben bei Vertragsanstellung eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt und Leitlinien zur
Prävention physischer und psychischer Gewalt. Der Strafregisterauszug 8Sonderauszug) wird regelmässig eingefordert.
11. Finanzen allgemein
Die Ausgaben des Hort-Betriebs werden gedeckt durch die Tax-Einnahmen, Passiven-Beiträge, Sponsoren, Gönner und durch den allfälligen Erlös aus Veranstaltungen.