Aufnahmeverfahren:
1. Über die Aufnahme jedes Kindes entscheidet die Geschäftsleitung oder Co-Leitung.
2. Wir nehmen Kinder im Alter von ab Kindergarten bis zum Austritt der Schulzeit
auf. Kinder der Gemeinde Nürensdorf und Geschwister von Kindern, die bereits in der Kita Luftballon oder im Hort Luftballon sind, werden bevorzugt
aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme in den Hort. In den Hort werden Kinder aufgenommen, die regelmässig betreut werden. (ausser in den Schulferien und an schulfreien
Tagen)
3. Es findet ein Kennenlerngespräch statt.
4. Anmeldungen können immer unter Einhaltung einer 14 tägigen schriftlichen Voranmeldung
jederzeit auf ein beliebiges Datum erfolgen. Bedingung ist allerdings, dass es freie Plätze hat.
5. Die Eltern haben für die Kinder eine Krankheits- und Unfallversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. kt.
Anmeldeverfahren:
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Bei Anmeldung wird eine Gebühr von Fr. 100.00 bezahlt. Der Vertrag wird erst aufgesetzt, wenn die Gebühr bezahlt ist.
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Bei Vertragsabschluss wird die erste Monatspauschale verrechnet.
Treten die Vertragsnehmer mehr als einen Monat vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück haben sie die
hinterlegte Monatspauschale zu leisten. Erfolgt die Rücktrittsmeldung des Vertragsnehmers weniger als einen Monat vor
dem vorgesehenen Eintrittsdatum, wird die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, respektive in Rechnung
gestellt.
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Die Aufnahme des Kindes ist definitiv, sobald ein Vertrag von der Geschäftsleitung oder
Co-Leitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet
ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebsreglement erläuterten regeln und den Vertragsbestimmungen einverstanden.
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Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem das Kind das erste mal angemeldet ist.
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Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:
Aktueller Stundenplan
Stundenpläne der Hobbys während der Hort-Öffnungszeiten.
Tarife/Zahlungsmodalitäten:
1. Die aktuellen Tarife (Taxordnung) und die Beitragsordnung der Gemeinde Nürensdorf werden für die Tarifberechnung
ausgehändigt
Subventionen:
Die Politische Gemeinde Nürensdorf leistet Beiträge an die Tagespauschalen der Horts Luftballon, damit allen
Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Erziehungsberechtigten der Besuch grundsätzlich möglich ist (Beitragsordnung).
Beiträge werden nur ausgerichtet für betreute Kinder, die den Wohnsitz in der Gemeinde Nürensdorf haben.
Zahlungsmodalitäten:
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Die Betreuungspauschale ist spätestens per 28. des Vormonats zu überweisen. Zusatztage werden separat per Ende Monat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche, nicht vertraglich abgemachte Leistungen
besteht kein Anspruch auf die Unterstützung der politischen Gemeinde.( Ausser in den Schulferien und an Schulfreien Tagen)
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In den Monatspauschalen ist alles inklusive. Ausser für das Ferienprogramm kann
ein Beitrag an den Ausflug verlangt werden.
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Die Monatspauschale ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (keine Rückerstattung).
Kündigung/ Ändern des Betreuungsplatzes
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Der Betreuungsplatz kann durch die erziehungsberechtigten oder der Geschäftsleitung/ Co-Leitung mit einer Frist von 3
Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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Eine Reduzierung der Betreuungstage, kann nur
schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten auf ende des Kalendermonats, geändert werden.( Mutationsblatt)
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Ausnahme: Auf das neue Schuljahr, sobald die Stundenpläne bekannt sind, werden die Verträge per September
angepasst. ( Mutationsblatt)
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Wird ein Hortplatz ohne Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der tarif für die
nachfolgenden drei Monate oder die verbleibende Zeit geleistet werden.
Ausschluss und Wegweisung
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Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt dem Hort fernbleibt oder wenn seine Erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten
des Hortes übersteigen, wird das Gespräch mit den erziehungsberechtigten gesucht.
Tritt keine Verhaltensbesserung ein, kann die Geschäftsleitung oder Co-Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündet. Der tarif muss auch für
diese zeit bezahlt werden.
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Wenn die erziehungsberechtigten bei der Anmeldung/ Vertragsabschluss in den Hort falsche Angaben gemacht oder wichtige
Angaben unterlassen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden. Über eine Wegweisung werden die erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich Informiert.
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Werden die Rechnungen seitens Eltern nach 2. Mahnung nicht bezahlt, kann die
Geschäftsleitung oder Co- Leitung einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Hort verfügen. Mit dem befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündet. der
Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden.
Ferienbetreuung:
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Ferienbetreuungstage müssen mit separater Anmeldung mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben werden.
(Ferienanmeldungsformular)
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In den Ferien gelten die Ferientaxen (Beiblatt)